Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Bad Salzungen wohnten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Bad Salzungen verwaltet.
Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Bad Salzungen in Verwahrung geben. Erben können am Nachlassgericht Bad Salzungen zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Bad Salzungen ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht im Bezirk der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Bad Salzungen - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Bad Salzungen
Kirchplatz 6 - 8
36433 Bad Salzungen
Postfach 11 63
36421 Bad Salzungen
Tel.: 03695 55660
Fax-Nr.: 03695 556611
Webseite: gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-meiningen/amtsgericht-badsalzungen
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Bad Salzungen?
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Bad Salzungen:
- Erbscheinausstellung
- Vollstreckung des Testaments
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Verwaltung des Nachlasses
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Bad Salzungen
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Nachlassgericht Bad Salzungen - Fragen und Antworten
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Die Weiterleitung erfolgt, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
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