Alle gemeldeten Personen werden von der Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Bad Saulgau betreut, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren.
Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Bad Saulgau hinterlegen. Am Nachlassgericht Bad Saulgau können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Bad Saulgau. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an das Nachlassgericht des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Bad Saulgau - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Bad Saulgau
Schützenstraße 14
88348 Bad Saulgau
Postfach 11 62
88340 Bad Saulgau
Tel.: 07581 4830-0
Fax-Nummer: 07581 4830-40
Webseite: amtsgericht-bad-saulgau.justiz-bw.de
Nachlassgericht Bad Saulgau - die Aufgaben im Überblick
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Bad Saulgau:
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verwaltung des Nachlasses
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Testamentsvollstreckung
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Ermittlung der Erben
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Amtsgericht Bad Saulgau - weitere Aufgabenbereiche
Im Amtsgericht Bad Saulgau werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Bad Saulgau
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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