Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichts Bad Waldsee hatten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Bad Waldsee zugeteilt. Das Nachlassgericht Bad Waldsee nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Bad Waldsee ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht im Einzugsgebiet der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort von einem Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Bad Waldsee - Anfahrt und Kontaktadresse
Amtsgericht Bad Waldsee
Wurzacher Straße 73
88339 Bad Waldsee
Tel.-Nr.: 07524 9766-0
Fax-Nr.: 07524 9766-222
Website: amtsgericht-bad-waldsee.justiz-bw.de
Nachlassgericht Bad Waldsee - die Aufgaben in der Übersicht
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Bad Waldsee zuständig. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Bad Waldsee fallen, sind zum Beispiel:
- Ermittlung der Erben
- Ausstellung von Erbscheinen
- Eröffnen von Verfügungen
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Verwaltung des Nachlasses
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Bad Waldsee außerdem?
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, es betreut auch andere Bereiche, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Bad Waldsee
Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
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