Nachlassgericht Baden-Baden

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Baden-Baden ist für alle Bürger zuständig, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Gerichtsbezirk wohnhaft waren.

Das Nachlassgericht Baden-Baden nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Baden-Baden können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Baden-Baden (Baden Württemberg) zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Baden-Baden - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden

Postfach 21 40
76491 Baden-Baden

Tel.: 07221 685-0
Fax: 07221 685-293
Homepage: amtsgericht-baden-baden.justiz-bw.de

Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Baden-Baden?

Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Baden-Baden:

  • Nachlasssicherung
  • Erbenermittlung
  • Verfügungen im Todesfall
  • Vollstreckung eines Testaments
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Verwalten des Nachlasses
  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Alle Verfügungen bei einem Todesfall
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Amtsgericht Baden-Baden - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Im Amtsgericht Baden-Baden werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. Folgende Verfahren werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:

  • Strafverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Baden-Baden

Bin ich verpflichtet zum Ausschlagen des Erbes zum Nachlassgericht Baden-Baden zu kommen, wenn Erblasser und Erbe nicht am selben Ort wohnen?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.

Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, wenn man das richtige Nachlassgericht nicht ermitteln kann?

Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.

Wie muss das Erbe verwaltet werden?

Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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