Das Nachlassgericht Bayreuth im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Alle gemeldeten Personen werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Bayreuth betreut, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie das Nachlassgericht Bayreuth aufsuchen. Am Nachlassgericht Bayreuth können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.

Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Bayreuth zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.

Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.

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Nachlassgericht Bayreuth - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

Tel.: 0921 504-0
Fax-Nummer: 0921 504-139
Website: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/bayreuth

Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Bayreuth?

Das Nachlassgericht Bayreuth übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.

Zu den Aufgaben zählen:

  • Erbenermittlung
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Testamentsvollstreckung
  • Erteilung von Erbscheinen
  • Alle Verfügungen bei einem Todesfall
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Amtsgericht Bayreuth - weitere Aufgabenbereiche

Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Bayreuth. So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:

  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Bayreuth

Mein Wohnort weicht von dem des Verstorbenen, der das Erbe hinterlässt ab. Muss ich beim Nachlassgericht des Erblassers erscheinen?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.

Es kann kein zuständiges Nachlassgericht ermittelt werden, wie finde ich das richtige Nachlassgericht?

In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.

Wann muss man sich bei einem Erbe um einen Erbschein kümmern?

Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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