Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichts Bensheim hatten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Bensheim zugeteilt. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Bensheim hinterlegen. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Bensheim zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Bensheim zuständig. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Bensheim - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Bensheim
Wilhelmstraße 26
64625 Bensheim
Tel.-Nr.: 06251 1002-0
Fax-Nr.: 0611 32761 - 8170
Internetseite: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-darmstadt/amtsgericht-bensheim
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Bensheim?
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Bensheim zuständig ist. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Bensheim auf einen Blick:
- Sicherung des Nachlasses
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Testamentsvollstreckung
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Bensheim
Im Amtsgericht Bensheim werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Strafverfahren
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Bensheim
Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
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