Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Bergheim, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten.
Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie das Nachlassgericht Bergheim aufsuchen. Am Nachlassgericht Bergheim können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Bergheim ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Bergheim - Anschrift und Service Nummern
Amtsgericht Bergheim
Kennedystraße 2
50126 Bergheim
Tel.: 02271 809-0
Fax: 02271 809-200
Website: www.ag-bergheim.nrw.de
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Bergheim?
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Zu den Aufgaben zählen:
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Erteilen von Erbscheinen
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Ermittlung der Erben
- Verwahrung von Verfügungen
- Sicherung des Erbes
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Amtsgericht Bergheim - zusätzliche Aufgaben
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Bergheim
Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann das Nachlassgericht diesem nachkommen. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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