Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Bocholt ist für alle Bürger zuständig, die zum Todeszeitpunkt im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Das Nachlassgericht Bocholt nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Bocholt können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Bocholt ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Bocholt weitergeleitet.
Nachlassgericht Bocholt - Anfahrt und Kontaktadresse
Benölkenplatz 2
46399 Bocholt
Postfach 11 64
46361 Bocholt
Tel.: 02871 295-0
Fax: 02871 295-1000
Webseite: www.ag-bocholt.nrw.de
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Bocholt?
Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Bocholt als Amtsgericht Bocholt auf einen Blick:
- Nachlassverwaltung
- Sichern des Erbes
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Vollstrecken von Testamenten
- Ermittlung der Erben
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Erteilen von Erbscheinen
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Amtsgericht Bocholt - zusätzliche Aufgaben
Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Bocholt verwaltet und betreut. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Bocholt
Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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