Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Borna, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Das Nachlassgericht Borna nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Borna können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Borna nicht zuständig. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Borna - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Borna
Leipziger Straße 67a
04552 Borna
Postfach 11 21
4541 Borna
Tel.: 03433 2755-0
Fax: 03433 2755-102
Webseite: www.justiz.sachsen.de/agbrn
Nachlassgericht Borna - alle Aufgabenbereiche
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Borna
Zu den Aufgaben zählen:
- Erteilung von Erbscheinen
- Nachlassverwaltung
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Vollstrecken von Testamenten
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Ermittlung der Erben
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
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Amtsgericht Borna - zusätzliche Aufgaben
Im Amtsgericht Borna werden nicht nur Nachlassangelegenheiten verwaltet und entschieden. Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
Nachlassgericht Borna - Fragen und Antworten
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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