Details zum Nachlassgericht Brandenburg an der Havel

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel wohnten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel zugeteilt. Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Amtsgericht Brandenburg an der Havel. Am Nachlassgericht Brandenburg an der Havel können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontakt
  2. Aufgaben
  3. Häufige Fragen

Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.

Die notwendigen Unterlagen werden von dort von einem Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Brandenburg an der Havel - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Brandenburg
Magdeburger Straße 47
14770 Brandenburg an der Havel

Nachlassgericht Brandenburg an der Havel - die Aufgaben in der Übersicht

Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Brandenburg an der Havel auf einen Blick:

  • Verfügungseröffnung im Falle des Todes
  • Nachlassverwaltung
  • Ermitteln der Erben
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Erteilung von Erbscheinen
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel

Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel. So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Grundbuchverfahren
  • Strafverfahren

Nachlassgericht Brandenburg an der Havel - häufige Fragen

Ich lebe in einer anderen Stadt als der Erblasser. Muss ich beim Nachlassgericht des Erblassers erscheinen?

Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.

Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.

Zuständig ist das örtliche Nachlassgericht, aber es kann nicht ermittelt werden - wie muss man vorgehen?

In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.

In welchen Fällen erteilt das Nachlassgericht einen Erbschein?

Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  4. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »

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