Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal hatten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal zugeteilt. Das Nachlassgericht Bremen-Blumenthal nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Bremen-Blumenthal ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Bremen-Blumenthal - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Bremen-Blumenthal
Landrat-Christians-Straße 67
28779 Bremen
Telefon-Nr.: 0421 361-7714
Homepage: www.amtsgericht-blumenthal.bremen.de
Nachlassgericht Bremen-Blumenthal - die Aufgaben in der Übersicht
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Bremen-Blumenthal
Zu den Aufgaben gehören:
- Verfügungen im Todesfall
- Erteilen von Erbscheinen
- Erbenermittlung
- Vollstreckung des Testaments
- Sicherung des Nachlasses
- Verwalten des Nachlasses
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Amtsgericht Bremen-Blumenthal - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses, es betreut auch andere Verfahren, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Strafverfahren
- Familiensachen
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Bremen-Blumenthal
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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