Nachlassgericht Bremen - alle Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Bremen lebten, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Möchten Personen aus dem örtlichen Einzugsgebiet des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie das Nachlassgericht Bremen aufsuchen. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Bremen zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Bremen nicht zuständig. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.

Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.

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Nachlassgericht Bremen - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Bremen
Ostertorstraße 25 - 31
28195 Bremen

Tel.-Nr.: 0421 3610
Webseite: www.amtsgericht.bremen.de

Nachlassgericht Bremen - die Aufgaben in der Übersicht

Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Vollstreckung eines Testaments
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Sicherung des Erbes
  • Eröffnen von Verfügungen
  • Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Bremen

Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass im Todesfall, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen
  • Grundbuchverfahren

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Bremen

Mein Wohnort weicht von dem des Erblassers ab. Muss ich an das Nachlassgericht des Erblassers kommen?

Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.

Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, wenn man das richtige Nachlassgericht nicht ermitteln kann?

Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.

Wann wird ein Erbschein erteilt?

Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »

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