Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Bretten wohnhaft waren, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Bretten betreut werden. Das Nachlassgericht Bretten nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Am Nachlassgericht Bretten können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Bretten zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Bretten - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Bretten
Obere Kirchgasse 9
75015 Bretten
Tel.-Nr.: 07252 507-0
Fax: 07252 507-100
Homepage: amtsgericht-bretten.justiz-bw.de
Nachlassgericht Bretten - alle Aufgabenbereiche
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Bretten betreut. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Fälle, die im Nachlassgericht Bretten behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Nachlassverwaltung
- Ermitteln der Erben
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erbscheinausstellung
- Vollstreckung des Testaments
- Nachlasssicherung
- Verfügungseröffnung im Todesfall
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Amtsgericht Bretten - weitere Aufgabenbereiche
Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Bretten. So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
- Strafverfahren
Nachlassgericht Bretten - Fragen und Antworten
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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