Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Buchen lebten, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Buchen betreut werden. Das Nachlassgericht Buchen nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Buchen nicht zuständig. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Buchen - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Buchen
Amtsstraße 26
74722 Buchen (Odenwald)
Telefon-Nr.: 06281/3259- 0
Fax: 0800/ 66 44 92 81 158
Internetseite: amtsgericht-buchen.justiz-bw.de
Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Buchen?
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Buchen zuständig ist. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Zu den Aufgaben gehören:
- Vollstrecken von Testamenten
- Nachlassverwaltung
- Sicherung des Erbes
- Verwahrung von Verfügungen
- Erteilen von Erbscheinen
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Ermitteln der Erben
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
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Amtsgericht Buchen - zusätzliche Aufgaben
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Buchen - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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