Nachlassgericht Büdingen - die wichtigsten Infos

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Büdingen lebten, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Das Nachlassgericht Büdingen nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Büdingen zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontakt
  2. Aufgabenbereiche
  3. Fragen

Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Büdingen (Hessen) zuständig. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.

Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Büdingen weitergeleitet.

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Nachlassgericht Büdingen - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Büdingen
Stiegelwiese 1
63654 Büdingen

Tel.: 06042 982-0
Fax-Nummer: 0611 32761 - 8327
Website: www.ag-buedingen.justiz.hessen.de

Nachlassgericht Büdingen - alle Aufgabenbereiche

Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.

Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Büdingen fallen, sind zum Beispiel:

  • Erteilung von Erbscheinen
  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
  • Vollstreckung des Testaments
  • Verfügungseröffnung im Todesfall
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Amtsgericht Büdingen - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Büdingen verwaltet und betreut So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:

  • Strafverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren

Nachlassgericht Büdingen - Fragen und Antworten

Muss ich für ein Ausschlagen des Erbes auch am Amtsgericht Büdingen erscheinen, wenn ich weit weg vom Verstorbenen wohne?

Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.

Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.

Das örtlich zuständige Nachlassgericht kann nicht ermittelt werden - wer ist jetzt zuständig?

Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

In welchen Fällen ist ein Erbschein für die Verwaltung des Erbes erforderlich?

Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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