Nachlassgericht Bühl - die wichtigsten Infos

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Bühl ist für alle Bürger zuständig, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie sich an das Nachlassgericht Bühl wenden. Erben können am Nachlassgericht Bühl außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.

Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Bühl verwaltet. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.

Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Bühl weitergeleitet.

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Nachlassgericht Bühl - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Bühl
Hauptstraße 94
77815 Bühl

Telefon-Nr.: 07223 80859-0
Fax-Nummer: 07223 80859-34
Homepage: amtsgericht-buehl.justiz-bw.de

Nachlassgericht Bühl - alle Aufgabenbereiche

Zum großen Teil sind die unterschiedlichen Aufgaben des Nachlassgerichts Bühl gebührenpflichtig.

Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Bühl fallen, sind zum Beispiel:

  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
  • Vollstreckung eines Testaments
  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Verwalten des Erbes
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Bühl

Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Bühl. Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Verfahren durch das Amtsgericht abgedeckt:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Grundbuchverfahren
  • Familiensachen

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Bühl

Ich wohne nicht da, wo der Verstorbene, der das Erbe hinterlässt gewohnt hat. Muss ich für die Ausschlagung der Erbschaft dennoch anreisen?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.

Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.

Es kann kein für das Erbe zuständige Amtsgericht gefunden werden, welches Nachlassgericht ist jetzt zuständig?

In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.

Wie muss das Erbe verwaltet werden, damit ein Erbschein ausgestellt wird?

Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  4. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »

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