Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Burgwedel wohnhaft waren, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig.
Diese Personen können ihr handschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Burgwedel hinterlegen. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Burgwedel ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Burgwedel - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Burgwedel
Im Klint 4
30938 Burgwedel
Postfach 13 54
30929 Burgwedel
Tel.-Nr.: 05139 8061 0
Fax: 05139 8061 90
Website: www.amtsgericht-burgwedel.niedersachsen.de
Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Burgwedel?
Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Burgwedel auf einen Blick:
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Erbscheinausstellung
- Vollstreckung eines Testaments
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Sicherung des Erbes
- Ermittlung der Erben
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Amtsgericht Burgwedel - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass, es betreut auch andere Bereiche, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Zivilverfahren
- Familiensachen
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Burgwedel
Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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