Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Buxtehude, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Nachlassgericht Buxtehude. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In einigen besonderen Einzelfällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Buxtehude. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort von einem Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Buxtehude - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Buxtehude
Bahnhofstraße 4
21614 Buxtehude
Postfach 11 52
21601 Buxtehude
Telefon-Nr.: 04161 50690
Fax: 04161 506911
Webseite: www.amtsgericht-buxtehude.niedersachsen.de
Nachlassgericht Buxtehude - die Aufgaben im Überblick
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Buxtehude als Amtsgericht Buxtehude auf einen Blick:
- Vollstreckung eines Testaments
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Verwaltung des Nachlasses
- Sichern des Nachlasses
- Erteilung von Erbscheinen
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
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Amtsgericht Buxtehude - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Buxtehude So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Nachlassgericht Buxtehude - Fragen und Antworten
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.
Die Weiterleitung erfolgt, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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