Personen, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Amtsgerichts Celle lebten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Celle in Niedersachsen. Möchten Personen aus dem örtlichen Einzugsgebiet des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie das Nachlassgericht Celle aufsuchen. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Celle ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Celle - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Celle
Mühlenstraße 8
29221 Celle
Postfach 11 04
29201 Celle
Tel.-Nr.: 05141 2060
Fax-Nr.: 05141 206757
Webseite: www.amtsgericht-celle.niedersachsen.de
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Celle?
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Celle fallen, sind zum Beispiel:
- Ermitteln der Erben
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Verwalten des Erbes
- Testamentsvollstreckung
- Verfügungen im Todesfall
- Nachlasssicherung
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erbscheinausstellung
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Amtsgericht Celle - weitere Aufgaben
Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:
- Familiensachen
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Celle
Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.
Die Weiterleitung erfolgt, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann das Nachlassgericht diesem nachkommen. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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