Alle gemeldeten Personen werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Clausthal-Zellerfeld betreut, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Gerichtsbezirk wohnhaft waren.
Das Nachlassgericht Clausthal-Zellerfeld nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Am Nachlassgericht Clausthal-Zellerfeld können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
In wenigen besonderen Einzelfällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Clausthal-Zellerfeld. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben
Nachlassgericht Clausthal-Zellerfeld - die Aufgaben in der Übersicht

Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Clausthal-Zellerfeld zuständig. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Hierzu gehören:
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Verwahrung von Verfügungen
- Erteilen von Erbscheinen
- Ermittlung der Erben
- Vollstreckung eines Testaments
- Verwalten des Erbes
Nachlassgericht Clausthal-Zellerfeld - Anschrift und Service Nummern
Lieferanschrift | Postanschrift |
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Marktstraße 9 38678 Clausthal-Zellerfeld | Postfach 25 28 38674 Clausthal-Zellerfeld |
Kontakt
Tel.: 05323 9510
Fax-Nummer: 05323 951199
Homepage: amtsgericht-clausthal-zellerfeld.niedersachsen.de
Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld - weitere Aufgabenbereiche
Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Nachlassgericht Clausthal-Zellerfeld - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
In Clausthal-Zellerfeld erhält man beim Nachlassgericht auch den sogenannten Erbschein nach gültigem Antrag darauf. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
dejure.org: § 342 FamFG Begriffsbestimmung »
dejure.org: § 343 (FamFG) Örtliche Zuständigkeit »
buzer.de: § 344 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) »