Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Coburg ist für alle Bürger zuständig, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten.
Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie das Nachlassgericht Coburg aufsuchen. Erben können am Nachlassgericht Coburg zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Coburg verwaltet. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Coburg weitergeleitet.
Nachlassgericht Coburg - Anschrift und Service Nummern
Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Straße 1
96450 Coburg
Postfach 2135
96410 Coburg
Tel.-Nr.: 09561 878-0
Fax-Nummer: 09561 878-1900
Webseite: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/coburg
Nachlassgericht Coburg - alle Aufgabenbereiche
Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.
Zu den Aufgaben zählen:
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Ausstellung von Erbscheinen
- Sicherung des Nachlasses
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Vollstreckung eines Testaments
- Verwahrung von Verfügungen
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Amtsgericht Coburg - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Familiensachen
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Nachlassgericht Coburg - häufige Fragen
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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