Nachlassgericht Cochem - die wichtigsten Infos

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Cochem, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten.

Das Nachlassgericht Cochem nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Am Nachlassgericht Cochem können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontakt
  2. Aufgabenbereiche
  3. Fragen

Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Cochem, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.

Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.

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Nachlassgericht Cochem - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Cochem
Ravenéstraße 39
56812 Cochem

Postfach 11 20
56801 Cochem

Tel.: 02671 9880-0
Fax-Nummer: 02671 9880-52
Internetseite: agcoc.justiz.rlp.de

Nachlassgericht Cochem - alle Aufgabenbereiche

Zum großen Teil sind die unterschiedlichen Aufgaben des Nachlassgerichts Cochem gebührenpflichtig.

Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Cochem fallen, sind zum Beispiel:

  • Nachlasssicherung
  • Erbscheinerteilung
  • Testamentsvollstreckung
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Ermitteln der Erben
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Amtsgericht Cochem - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Im Amtsgericht Cochem werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen

Nachlassgericht Cochem - Fragen und Antworten

Muss ich wirklich zum Amtsgericht Cochem kommen, wenn der Verstorbene und ich nicht am selben Ort wohnen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.

Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.

Es kann kein für das Erbe zuständige Amtsgericht gefunden werden, welches Nachlassgericht ist jetzt zuständig?

In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.

Was muss bei einem Erbe passieren, damit es einen Erbschein vom Nachlassgericht gibt?

Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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