Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Cottbus hatten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Cottbus verwaltet.
Das Nachlassgericht Cottbus nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Cottbus können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
In wenigen besonderen Einzelfällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Cottbus. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Aufenthaltsort der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Cottbus - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Cottbus
Gerichtsplatz 2
3046 Cottbus
Postfach 10 06 42
3006 Cottbus
Telefon-Nr.: 0355 63720
Fax-Nummer: 0355 6372200
Webseite: ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-cottbus
Nachlassgericht Cottbus - alle Aufgabenbereiche
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Cottbus zuständig ist. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Cottbus als Amtsgericht Cottbus auf einen Blick:
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Verwalten des Erbes
- Vollstrecken von Testamenten
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
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Amtsgericht Cottbus - zusätzliche Aufgaben
Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:
- Grundbuchverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Nachlassgericht Cottbus - Fragen und Antworten
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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