Nachlassgericht Cuxhaven - alle Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Cuxhaven wohnhaft waren, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Cuxhaven betreut werden.

Möchten Personen aus dem örtlichen Bezirk des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie sich an das Nachlassgericht Cuxhaven wenden. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Cuxhaven außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Cuxhaven ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.

Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Cuxhaven - Anfahrt und Kontaktadresse

Amtsgericht Cuxhaven
Deichstraße 12 a
27472 Cuxhaven

Postfach 1 02
27451 Cuxhaven

Tel.: 04721 5019-0
Fax.: 04721 5019-90
Homepage: www.amtsgericht-cuxhaven.niedersachsen.de

Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Cuxhaven?

Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Cuxhaven

Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Cuxhaven fallen, sind zum Beispiel:

  • Sicherung des Nachlasses
  • Erbenermittlung
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Erbscheinerteilung
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Eröffnen von Verfügungen
  • Vollstreckung eines Testaments
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Amtsgericht Cuxhaven - zusätzliche Aufgaben

Im Amtsgericht Cuxhaven werden nicht nur Nachlassangelegenheiten verwaltet und entschieden. Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:

  • Strafverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Familiensachen

Nachlassgericht Cuxhaven - Fragen und Antworten

Ich lebe in einer anderen Stadt als der Verstorbene, der das Erbe hinterlässt. Muss ich extra zum Wohnort des Erblassers kommen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.

Die Weiterleitung erfolgt, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.

Es kann kein für das Erbe zuständige Amtsgericht ermittelt werden, welches Nachlassgericht ist jetzt zuständig?

Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.

In welchem Fall erteilt das Nachlassgericht einen Erbschein?

Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  4. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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