Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichts Dachau hatten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Dachau verwaltet.
Diese Personen können ihr handschriftlich Testament beim Nachlassgericht Dachau in Verwahrung geben. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Dachau außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Dachau (ID: D2702) zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Dachau?

Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Dachau:
- Verwaltung des Nachlasses
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Verwahrung von Verfügungen
- Erteilen von Erbscheinen
- Erbenermittlung
Nachlassgericht Dachau - Anschrift und Service Nummern
Lieferanschrift | Postanschrift |
---|---|
Schlossgasse 1 85221 Dachau | Postfach 85201 Dachau |
Kontakt
Tel.: 08131 705-0
Fax-Nr.: 08131 705-108
Website: justiz.bayern.de/gericht/ag/dah
Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Dachau außerdem?
Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass im Falle eines Todes, sondern kümmert sich auch um die rechtlichen Angelegenheiten folgender Bereiche:
- Grundbuchverfahren
- Zivilverfahren
- Familiensachen
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Dachau
Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
Gesetze im Internet: BGB § 2247 Eigenhändiges Testament »
dejure.org: § 342 FamFG Begriffsbestimmung »
Gesetze im Internet: FamFG § 343 Örtliche Zuständigkeit »
dejure.org: § 344 FamFG Besondere örtliche Zuständigkeit »