Details zum Nachlassgericht Darmstadt

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle betroffenen Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Darmstadt, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Möchten Personen aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie das Nachlassgericht Darmstadt aufsuchen. Am Nachlassgericht Darmstadt können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Darmstadt, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Darmstadt weitergeleitet.

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Nachlassgericht Darmstadt - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Darmstadt
Mathildenplatz 15
64283 Darmstadt

Tel.-Nr.: 06151 992-0
Fax-Nummer: 0611 32761 - 8214
Internetseite: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-darmstadt/amtsgericht-darmstadt

Nachlassgericht Darmstadt - alle Aufgabenbereiche

Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Darmstadt betreut. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.

Zu den Aufgaben zählen:

  • Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
  • Erbscheinausstellung
  • Sichern des Nachlasses
  • Vollstreckung des Testaments
  • Verfügungen im Todesfall
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
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Amtsgericht Darmstadt - weitere Aufgabenbereiche

Das Amtsgericht Darmstadt verwaltet nicht nur den Nachlass bei einem Todesfall.Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:

  • Zivilverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Strafverfahren

Nachlassgericht Darmstadt - häufige Fragen

Ich wohne nicht da, wo der Erblasser gewohnt hat. Muss ich für die Ausschlagung der Erbschaft dennoch anreisen?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.

Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, wenn die Ermittlung des Nachlassgerichts erfolglos bleibt?

In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.

In welchem Fall erteilt das Nachlassgericht einen Erbschein?

Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »

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