Alle gemeldeten Personen werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Deggendorf betreut, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Möchten Personen aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie das Nachlassgericht Deggendorf aufsuchen. Erben können am Nachlassgericht Deggendorf außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Deggendorf (Bayern) zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht am Aufenthaltsort der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Deggendorf - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Deggendorf
Amanstraße 17
94469 Deggendorf
Postanschrift:
94451 Deggendorf
Telefon-Nr.: 0991 3898-0
Fax: 0991 3898-202
Internetseite: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/deggendorf/
Nachlassgericht Deggendorf - die Aufgaben in der Übersicht
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Deggendorf
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Deggendorf auf einen Blick:
- Sichern des Erbes
- Ermittlung der Erben
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Eröffnen von Verfügungen
- Ausstellung von Erbscheinen
- Nachlassverwaltung
- Vollstreckung eines Testaments
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Amtsgericht Deggendorf - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Bereiche:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Deggendorf
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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