Alle gemeldeten Personen werden von der Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Dillenburg Zweigstelle Herborn betreut, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Dillenburg Zweigstelle Herborn hinterlegen. Am Nachlassgericht Dillenburg Zweigstelle Herborn können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Dillenburg Zweigstelle Herborn verwaltet. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Dillenburg Zweigstelle Herborn - Anschrift und Service Nummern
Amtsgericht Dillenburg
Zweigstelle Herborn
Westerwaldstraße 16
35745 Herborn
Telefon-Nr.: 02771 9007-0
Fax-Nummer: 02771 9007-233
Website: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-limburg-a-d-lahn/amtsgericht-dillenburg
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Dillenburg Zweigstelle Herborn?
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Dillenburg Zweigstelle Herborn
Zu den Aufgaben zählen:
- Ausstellung von Erbscheinen
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Nachlassverwaltung
- Vollstrecken von Testamenten
- Erbenermittlung
- Sichern des Nachlasses
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Dillenburg Zweigstelle Herborn außerdem?
Das Amtsgericht Dillenburg Zweigstelle Herborn verwaltet nicht nur den Nachlass bei einem Todesfall.In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Dillenburg Zweigstelle Herborn
Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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