Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Döbeln ist für alle Bürger zuständig, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Döbeln hinterlegen. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Döbeln, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort von einem Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Döbeln - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Döbeln
Rosa-Luxemburg-Straße 16
4720 Döbeln
Tel.-Nr.: 03431 7280
Fax: 03431 570087
Website: www.justiz.sachsen.de/agdl
Nachlassgericht Döbeln - alle Aufgabenbereiche
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Döbeln zuständig ist. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Fälle, die im Nachlassgericht Döbeln behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Verwaltung des Nachlasses
- Sichern des Erbes
- Vollstreckung des Testaments
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Eröffnen von Verfügungen
- Erbscheinerteilung
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erbenermittlung
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Amtsgericht Döbeln - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, es betreut auch andere Verfahren, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Zivilverfahren
Nachlassgericht Döbeln - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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