Das Nachlassgericht Dresden ist immer zuständig, wenn ein Verstorbener seinen Wohnsitz in der schönen Stadt an der Elbe hatte. Das Nachlassgericht Dresden übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben, hierzu gehören zum Beispiel das Verwahren von Verfügungen im Todesfall und die Erteilung von Erbscheine.
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Nachlassgericht Dresden - Kontakt
Amtsgericht Dresden
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Das Verwahren von Verfügungen am Nachlassgericht Dresden
Wer sein handschriftliches Testament in amtlicher Verwahrung hinterlegen möchte, der muss das Nachlassgericht Dresden aufsuchen. Neben dem Testament muss man einen gültigen Ausweis sowie die Geburtsurkunde vorlegen.
Alle Erbverträge und Testamente werden in einem zentralen Testamentsregister erfasst. Für eine eindeutige Identifizierung werden Angaben des Geburtsstandesamtes und die Geburtenregisternummer benötigt.
Nachlassgericht Dresden: Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
Soll das Testament oder der Erbvertrag einer Person durch das Nachlassgericht Dresden eröffnet werden, benötigt man neben der Sterbeurkunde auch die eventuell vorhandene Eheurkunde, die Sterbeurkunde des Ehepartners sowie eine Liste aller eventuell erbberechtigter Personen mit Geburtsdatum und Postanschrift. Dieser Personenkreis muss durch das Nachlassgericht von der bevorstehenden Testamentseröffnung informiert werden, nicht immer eine einfach Aufgabe.
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Nachlassgericht Dresden: Erbscheine, Testamentsvollstreckerzeugnisse
Wer einen Erbschein beantragen möchte, benötigt neben der Sterbeurkunde alle oben im Text schon genannten Urkunden. Darüber hinaus müssen alle möglichen Miterben, auch jene, die ebenfalls schon verstorben sind, genannt werden.
Sinnvoll ist es, wenn der Antragsteller Vollmachten aller möglichen Miterben vorlegen kann, diese müssen ihm die Erlaubnis erteilen. Im anderen Fall werden alle anderen Personen zunächst zum Antrag auf Erstellung eines Erbscheins gehört, was mitunter zu großen Verzögerungen führen kann.
Nachlassgericht Dresden - Erbausschlagungserklärungen
Erbausschlagungserklärungen sind ein weiteres Aufgabengebiet am Nachlassgericht Dresden. Allerdings besteht ebenfalls die Möglichkeit einen Notar in der Nähe mit dieser Aufgabe zu betrauen. Eine Erbausschlagung sollte immer gut durchdacht werden.
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Einzelnachweise & Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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