Nachlassgericht Düren - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Düren wohnhaft waren, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Möchten Personen aus dem örtlichen Einzugsgebiet des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie sich an das Nachlassgericht Düren wenden. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontakt
  2. Funktionen
  3. Aufgabenfelder
  4. Fragen

Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Düren, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.

Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.

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Nachlassgericht Düren - Kontakt

Amtsgericht Düren
August-Klotz-Straße 14
52349 Düren

Postfach 52348
52349 Düren

Tel.-Nr.: 02421 493-0
Fax-Nummer: 02421 493-6001
Webseite: www.ag-dueren.nrw.de

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Düren?

Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Düren zuständig ist. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.

Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Düren fallen, sind zum Beispiel:

  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Erteilung von Erbscheinen
  • Erbenermittlung
  • Sicherung des Erbes
  • Vollstreckung eines Testaments
  • Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden

Amtsgericht Düren - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Düren. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:

  • Zivilverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Grundbuchverfahren

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Düren

Ich wohne nicht am selben Ort wie der Erblasser. Muss ich für die Ausschlagung der Erbschaft dennoch anreisen?

Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.

Die Weiterleitung erfolgt, damit eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.

Wer ist zuständig, wenn kein richtiges Amtsgericht gefunden werden kann?

Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Wie bekommt man vom zuständigen Amtsgericht einen Erbschein?

Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »

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