Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Düsseldorf wohnten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Düsseldorf zugeteilt. Diese Personen können ihr handschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Düsseldorf in Verwahrung geben. Erben können am Nachlassgericht Düsseldorf zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Düsseldorf nicht zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Düsseldorf - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Düsseldorf
Werdener Straße 1
40227 Düsseldorf
Postfach 10 11 40
40002 Düsseldorf
Tel.-Nr.: 0211 8306-0
Fax: 0211 87565 1160
Homepage: www.ag-duesseldorf.nrw.de
Nachlassgericht Düsseldorf - alle Aufgabenbereiche
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Düsseldorf fallen, sind zum Beispiel:
- Nachlassverwaltung
- Sicherung des Nachlasses
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Ausstellung von Erbscheinen
- Ermittlung der Erben
- Verfügungseröffnung im Todesfall
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Düsseldorf
Im Amtsgericht Düsseldorf werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Düsseldorf
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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