Nachlassgericht Duisburg-Ruhrort - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Duisburg-Ruhrort ist für alle Bürger zuständig, die zum Todeszeitpunkt im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Diese Personen können ihr handschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Duisburg-Ruhrort in Verwahrung geben. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Duisburg-Ruhrort ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.

Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.

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Nachlassgericht Duisburg-Ruhrort - Anschrift und Service Nummern

Amtsgericht Duisburg-Ruhrort
Amtsgerichtsstraße 36
47119 Duisburg

Postfach 13 01 51
47118 Duisburg

Tel.: 0203 80059-0
Fax: 0203 80059-222
Internetseite: www.ag-duisburg-ruhrort.nrw.de

Nachlassgericht Duisburg-Ruhrort - die Aufgaben in der Übersicht

Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.

Fälle, die im Nachlassgericht Duisburg-Ruhrort behandelt werden, sind zum Beispiel:

  • Erbenermittlung
  • Nachlassverwaltung
  • Verwahrung von Verfügungen
  • Verfügungseröffnung im Todesfall
  • Vollstreckung des Testaments
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Amtsgericht Duisburg-Ruhrort - zusätzliche Aufgaben

Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Duisburg-Ruhrort verwaltet und betreut Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Bereiche durch das Amtsgericht abgedeckt:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Duisburg-Ruhrort

Muss ich für ein Ausschlagen des Erbes auch am Amtsgericht Duisburg-Ruhrort erscheinen, wenn ich weit weg vom Verstorbenen wohne?

Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, sollte das eigentlich zuständige Gericht nicht ermittelt werden können?

Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.

Wie muss das Erbe verwaltet werden?

Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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