Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Duisburg hatten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Duisburg verwaltet. Diese Personen können ihr handschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Duisburg in Verwahrung geben. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Duisburg zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Duisburg - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Duisburg
König-Heinrich-Platz 1
47051 Duisburg
Postfach 10 01 10
47001 Duisburg
Tel.: 0203 9928-0
Fax: 0203 9928-441
Website: www.ag-duisburg.nrw.de
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Duisburg?
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Duisburg zuständig ist. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben zählen:
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Nachlassverwaltung
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Ermittlung der Erben
- Nachlasssicherung
- Vollstreckung des Testaments
- Erbscheinerteilung
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
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Amtsgericht Duisburg - weitere Aufgabenbereiche
Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Duisburg
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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