Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Eckernförde lebten, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Das Nachlassgericht Eckernförde nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Eckernförde können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
In wenigen besonderen Fällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Eckernförde. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Eckernförde - Anschrift und Service Nummern
Amtsgericht Eckernförde
Reeperbahn 45 - 47
24340 Eckernförde
Tel.: 04351 7153
Fax-Nummer: 04351 715480
Website: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGEckernfoerde/AGEckernfoerde_node
Nachlassgericht Eckernförde - die Aufgaben in der Übersicht
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Eckernförde zuständig ist. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben gehören:
- Erbenermittlung
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Verwahrung von Verfügungen
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verwalten des Nachlasses
- Erbscheinausstellung
- Vollstreckung eines Testaments
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Amtsgericht Eckernförde - weitere Aufgabenbereiche
Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Eckernförde. So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Nachlassgericht Eckernförde - Fragen und Antworten
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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