Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Eilenburg wohnten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Eilenburg zugeteilt.
Das Nachlassgericht Eilenburg nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Eilenburg können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Eilenburg verwaltet. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Nachlassgericht Eilenburg - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Eilenburg
Walther-Rathenau-Straße 9
4838 Eilenburg
Tel.-Nr.: 03423 6545
Fax-Nr.: 03423 654300
Webseite: www.justiz.sachsen.de/ageb
Nachlassgericht Eilenburg - die Aufgaben in der Übersicht
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Eilenburg zuständig. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben zählen:
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Sicherung des Nachlasses
- Erbenermittlung
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erteilen von Erbscheinen
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Amtsgericht Eilenburg - zusätzliche Aufgaben
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Verfahren:
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Eilenburg
Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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