Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Einbeck lebten, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Einbeck betreut werden.
Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Einbeck hinterlegen. Am Nachlassgericht Einbeck können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Einbeck, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Einbeck weitergeleitet.
Nachlassgericht Einbeck - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Einbeck
Hullerser Straße 1
37574 Einbeck
Postfach 1615
37557 Einbeck
Telefon-Nr.: 05561 93820
Fax-Nr.: 05561 938212
Website: www.amtsgericht-einbeck.niedersachsen.de
Nachlassgericht Einbeck - die Aufgaben im Überblick
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Einbeck
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Einbeck als Amtsgericht Einbeck auf einen Blick:
- Erbscheinerteilung
- Verwahrung von Verfügungen
- Eröffnen von Verfügungen
- Nachlassverwaltung
- Vollstreckung des Testaments
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Einbeck
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Einbeck
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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