Nachlassgericht Ellwangen (Jagst) - Zuständigkeit & Aufgaben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Ellwangen (Jagst) ist für alle Bürger zuständig, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten.

Möchten Personen aus dem örtlichen Einzugsgebiet des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie das Nachlassgericht Ellwangen (Jagst) aufsuchen. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Ellwangen (Jagst) außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Ellwangen (Jagst), auch wenn der Erblasser zuletzt dort wohnhaft gewesen ist. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht im Einzugsgebiet der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.

Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Ellwangen (Jagst) weitergeleitet.

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Nachlassgericht Ellwangen (Jagst) - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Ellwangen
Schöner Graben 25
73479 Ellwangen (Jagst)

Tel.-Nr.: 07961 81-0
Fax-Nr.: 07961 81-747
Webseite: amtsgericht-ellwangen.justiz-bw.de

Nachlassgericht Ellwangen (Jagst) - alle Aufgabenbereiche

Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Ellwangen (Jagst) betreut. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
  • Erteilung von Erbscheinen
  • Alle Verfügungen bei einem Todesfall
  • Ermitteln der Erben
  • Sichern des Nachlasses
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Ellwangen (Jagst) außerdem?

Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:

  • Strafverfahren
  • Familiensachen

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Ellwangen (Jagst)

Muss ich wirklich zum Amtsgericht Ellwangen Jagst kommen, wenn Erblasser und Erbe nicht am selben Ort wohnen?

Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.

Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.

Zuständig ist das örtliche Nachlassgericht, aber es kann nicht ermittelt werden - wie muss man vorgehen?

Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Wann muss man sich bei einem Erbe um einen Erbschein kümmern?

Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »

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