Alle gemeldeten Personen werden von der Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Elmshorn betreut, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten.
Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie sich an das Nachlassgericht Elmshorn wenden. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In einigen besonderen Fällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Elmshorn. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Elmshorn - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Elmshorn
Bismarckstraße 8
25335 Elmshorn
Tel.: 04121 232-0
Fax: 04121 232444
Webseite: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGElmshorn/BesucherService/Erreichbarkeit/erreichbarkeit
Nachlassgericht Elmshorn - die Aufgaben in der Übersicht
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Elmshorn zuständig. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Elmshorn:
- Verwahrung von Verfügungen
- Vollstreckung eines Testaments
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Nachlasssicherung
- Nachlassverwaltung
- Ermittlung der Erben
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Elmshorn
Im Amtsgericht Elmshorn werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Grundbuchverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Zivilverfahren
Nachlassgericht Elmshorn - Fragen und Antworten
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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