Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Emden betreut werden.
Das Nachlassgericht Emden nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Emden verwaltet. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Emden - Anschrift und Service Nummern
Amtsgericht Emden
Ringstraße 6
26721 Emden
Postfach 11 32
26691 Emden
Telefon-Nr.: 04921 9510
Fax-Nummer: 04921 951500
Webseite: www.amtsgericht-emden.niedersachsen.de
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Emden?
Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Emden fallen, sind zum Beispiel:
- Nachlassverwaltung
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Ermittlung der Erben
- Testamentsvollstreckung
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Emden
Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass im Falle eines Todes, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Emden
Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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