Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Erding ist für alle Bürger zuständig, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Das Nachlassgericht Erding nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Erding zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Aufenthaltsort der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Erding weitergeleitet.
Nachlassgericht Erding - Anschrift
Amtsgericht Erding
Münchener Straße 27
85435 Erding
Postfach 12 65
85422 Erding
Tel.-Nr.: 08122 400-0
Fax: 09621 96241-0882
Internetseite: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/erding/
Nachlassgericht Erding - alle Aufgabenbereiche
Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Erding:
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Sicherung des Nachlasses
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Erbenermittlung
- Erbscheinausstellung
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Amtsgericht Erding - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht Erding verwaltet nicht nur den Nachlass bei einem Todesfall.Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Strafverfahren
- Zivilverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Erding
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Nach Einreichung eines Antrags auf einen Erbschein, wird dieser vom Nachlassgericht Erding ausgestellt, insofern der Antrag gültig ist. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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