Alle gemeldeten Personen werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Eschweiler betreut, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Das Nachlassgericht Eschweiler nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Eschweiler außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Eschweiler (Nordrhein-Westfalen) zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht am Wohnort der Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Eschweiler - Anschrift und Nummern
Amtsgericht Eschweiler
Kaiserstraße 6
52249 Eschweiler
Tel.-Nr.: 02403 7007-0
Fax: 02403 7007-104
Webseite: www.ag-eschweiler.nrw.de
Nachlassgericht Eschweiler - die Aufgaben in der Übersicht
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Fälle, die im Nachlassgericht Eschweiler behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Nachlassverwaltung
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Sichern des Nachlasses
- Erbscheinausstellung
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
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Amtsgericht Eschweiler - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, es betreut auch andere Bereiche, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Eschweiler
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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