Das Nachlassgericht Essen-Steele im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Essen-Steele ist für alle Bürger zuständig, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Möchten Personen aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie das Nachlassgericht Essen-Steele aufsuchen. Am Nachlassgericht Essen-Steele können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Anschrift
  2. Aufgaben
  3. Fragen

Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Essen-Steele verwaltet. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Aufenthaltsort der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.

Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Essen-Steele - Anschrift

Amtsgericht Essen-Steele
Grendplatz 2
45276 Essen

Postfach 14 31 80
45261 Essen

Telefon-Nr.: 0201 85104-0
Fax: 0201 85104-30
Internetseite: www.ag-essen-steele.nrw.de

Nachlassgericht Essen-Steele - die Aufgaben im Überblick

Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind

Zu den Aufgaben zählen:

  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlasssicherung
  • Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
  • Erteilen von Erbscheinen
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Verwalten des Erbes
  • Alle Verfügungen bei einem Todesfall
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Amtsgericht Essen-Steele - weitere Aufgabenbereiche

Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Essen-Steele

Bin ich verpflichtet zum Ausschlagen des Erbes zum Nachlassgericht Essen-Steele zu kommen, wenn der Erblasser und ich weit voneinander entfernt in unterschiedlichen Bundesländern leben?

Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.

Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.

Es kann kein zuständiges Nachlassgericht gefunden werden, an welches Nachlassgericht muss ich mich?

Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.

Wie muss das Erbe verwaltet werden?

Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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