Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Esslingen am Neckar wohnhaft waren, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Esslingen am Neckar betreut werden. Diese Personen können ihr handschriftlich Testament beim Nachlassgericht Esslingen am Neckar hinterlegen. Erben können am Nachlassgericht Esslingen am Neckar außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Esslingen am Neckar (Baden Württemberg) zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht im Einzugsgebiet der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Esslingen am Neckar - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Esslingen am Neckar
Ritterstraße 8/10
73728 Esslingen am Neckar
Telefon-Nr.: 0711 3962-0
Fax-Nummer: 0711 3962-100
Internetseite: amtsgericht-esslingen.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Esslingen am Neckar?
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Esslingen am Neckar zuständig. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Esslingen am Neckar auf einen Blick:
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verwaltung des Nachlasses
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Vollstreckung eines Testaments
Amtsgericht Esslingen am Neckar - weitere Aufgabenbereiche
Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Nachlassgericht Esslingen am Neckar - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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