Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Ettenheim wohnhaft waren, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Ettenheim betreut werden.
Möchten Personen aus dem örtlichen Einzugsgebiet des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, liegt die Zuständigkeit bei diesem Amtsgericht Ettenheim. Am Nachlassgericht Ettenheim können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Ettenheim verwaltet. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben
Nachlassgericht Ettenheim - die Aufgaben in der Übersicht

Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Zu den Aufgaben gehören:
- Verwaltung des Nachlasses
- Erteilen von Erbscheinen
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Ermitteln der Erben
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
Nachlassgericht Ettenheim - Anfahrt und Kontaktadressen
Lieferanschrift | Postanschrift |
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Otto-Stoelcker-Straße 8 77955 Ettenheim | Postfach 40 77949 Ettenheim |
Kontakt
Telefon-Nr.: 07822 8943-0
Fax: 07822 8943-13
Internetseite: amtsgericht-ettenheim.de
Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Ettenheim außerdem?
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, es betreut auch andere Verfahren, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Strafverfahren
- Zivilverfahren
Nachlassgericht Ettenheim - Fragen und Antworten
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das (gemäß § 344 Abs. 7 FamFG) am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
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Gesetze im Internet: BGB § 2247 Eigenhändiges Testament »