Nachlassgericht Frankenthal (Pfalz) - alle wichtigen Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) lebten, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) betreut werden. Das Nachlassgericht Frankenthal (Pfalz) nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Frankenthal (Pfalz) (Rheinland-Pfalz) zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht im Einzugsgebiet der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.

Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.

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Nachlassgericht Frankenthal (Pfalz) - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Frankenthal
Bahnhofstraße 33
67227 Frankenthal (Pfalz)

Tel.: 06233 80-0
Fax: 06233 80-1900
Homepage: agft.justiz.rlp.de

Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Frankenthal (Pfalz)?

Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Frankenthal (Pfalz)

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Frankenthal (Pfalz) als Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) auf einen Blick:

  • Ermitteln der Erben
  • Sicherung des Nachlasses
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Erbscheinerteilung
  • Vollstreckung des Testaments
  • Verfügungen im Todesfall
  • Verfügungseröffnung im Falle des Todes
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Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) - weitere Aufgabenbereiche

Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen
  • Grundbuchverfahren

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Frankenthal (Pfalz)

Mein Wohnort weicht von dem des Verstorbenen, der das Erbe hinterlässt ab. Muss ich für die Ausschlagung der Erbschaft dennoch anreisen?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.

Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.

Welches Amtsgericht ist zuständig, wenn das Ermitteln des örtlich zuständiges Nachlassgerichts nicht möglich gewesen ist?

Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.

In welchem Fall erteilt das Nachlassgericht einen Erbschein?

Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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