Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) wohnten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) zugeteilt. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie sich an das Nachlassgericht Frankfurt (Oder) wenden. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Frankfurt (Oder) - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Müllroser Chaussee 55
15236 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335 3660
Fax-Nr.: 0335 3665729
Website: ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-frankfurt-oder/
Nachlassgericht Frankfurt (Oder) - alle Aufgabenbereiche
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Frankfurt (Oder) auf einen Blick:
- Vollstreckung des Testaments
- Sichern des Nachlasses
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Erteilung von Erbscheinen
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Verwalten des Erbes
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Frankfurt (Oder)
Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass im Todesfall, sondern kümmert sich auch um die rechtlichen Angelegenheiten folgender Verfahren:
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Frankfurt (Oder) - Fragen und Antworten
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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