Nachlassgericht Freiberg - Zuständigkeit & Aufgaben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Freiberg in diesem Bereich unterstellt sind. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie das Nachlassgericht Freiberg aufsuchen. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Freiberg (ID: U1208) zuständig. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.

Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Freiberg - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Freiberg
Heinrich-Heine-Straße 15
9599 Freiberg

Telefon-Nr.: 03731 3589-0
Fax: 03731 3589-205
Webseite: www.justiz.sachsen.de/agfg/

Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Freiberg?

Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Freiberg betreut. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Freiberg:

  • Verfügungen im Todesfall
  • Testamentsvollstreckung
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Erteilung von Erbscheinen
  • Nachlassverwaltung
  • Ermitteln der Erben
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Amtsgericht Freiberg - zusätzliche Aufgaben

Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Verfahren:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen
  • Grundbuchverfahren

Nachlassgericht Freiberg - Fragen und Antworten

Ich wohne nicht am selben Ort wie der Erblasser. Muss ich an das Nachlassgericht des Erblassers kommen?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.

Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, wenn das Ermitteln des örtlich zuständiges Nachlassgerichts nicht möglich gewesen ist?

Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.

In welchen Fällen ist ein Erbschein für die Verwaltung des Erbes erforderlich?

Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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