Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Freiburg im Breisgau ist für alle Bürger zuständig, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie sich an das Nachlassgericht Freiburg im Breisgau wenden. Erben können am Nachlassgericht Freiburg im Breisgau zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
In wenigen besonderen Einzelfällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Freiburg im Breisgau. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Freiburg im Breisgau - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Holzmarkt 2
79098 Freiburg im Breisgau
Tel.: 0761 205-0
Fax-Nummer: 0761 205-1800
Webseite: amtsgericht-freiburg.justiz-bw.de
Nachlassgericht Freiburg im Breisgau - die Aufgaben in der Übersicht
Zum großen Teil sind die unterschiedlichen Aufgaben des Nachlassgerichts Freiburg im Breisgau gebührenpflichtig.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Freiburg im Breisgau auf einen Blick:
- Verwaltung des Nachlasses
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Sichern des Nachlasses
- Ermitteln der Erben
- Vollstrecken von Testamenten
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Freiburg im Breisgau
Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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