Personen, die zum Todeszeitpunkt im Einzugsgebiet des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck lebten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck. Das Nachlassgericht Fürstenfeldbruck nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Am Nachlassgericht Fürstenfeldbruck können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Fürstenfeldbruck, auch wenn der Erblasser dort im Bezirk zuletzt gemeldet gewesen ist. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Fürstenfeldbruck - Anschrift und Nummern
Amtsgericht Fürstenfeldbruck
Stadelbergerstraße 5
82256 Fürstenfeldbruck
Postfach 11 41
82241 Fürstenfeldbruck
Tel.: 08141 511-0
Fax-Nummer: 09621 96241 2867
Webseite: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/fuerstenfeldbruck/
Nachlassgericht Fürstenfeldbruck - die Aufgaben in der Übersicht
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Fürstenfeldbruck
Fälle, die im Nachlassgericht Fürstenfeldbruck behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Erbenermittlung
- Vollstrecken von Testamenten
- Erteilung von Erbscheinen
- Sichern des Nachlasses
- Verwahrung von Verfügungen
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Fürstenfeldbruck außerdem?
Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass im Falle eines Todes, es betreut auch andere Verfahren, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Strafverfahren
- Zivilverfahren
- Familiensachen
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Nachlassgericht Fürstenfeldbruck - Fragen und Antworten
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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